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Änderungen
§ 6 geändert, Anlagen 3 und 4 aufgehoben durch Ordnung vom 2. Februar 2022 (Brem.ABl. S. 76)*)
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 02.02.2022 gilt folgende Regelung:
„(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. April 2022 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang „Communication and Information Technology“ zum Sommersemester 2022 beginnen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2022 begonnen und das Prüfungsverfahren für das Modul Masterarbeit noch nicht eröffnet haben, wechseln zum Wintersemester 2022/23 in die vorliegende geänderte Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.”]