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Verordnung über den Hochschulzugang für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung - BAHZV) vom 14. September 2016

Amtliche Abkürzung:BAHZV
Ausfertigungsdatum:14.09.2016
Gültig ab:28.09.2016
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2016, 585
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über den Hochschulzugang
für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerber
(Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung - BAHZV)
Vom 14. September 2016

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 3 und 4 geändert durch Verordnung vom 18. April 2018 (Brem.GBl. S. 130)

2.

§§ 2 und 4 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (Brem.GBl. S. 712, 719)*)

3.

§ 10 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

4.

§§ 2, 3, 4 und 8 geändert, § 10 neu gefasst durch Verordnung vom 26.07.2022 (Brem.GBl. S. 442)

Fußnoten

*)

[Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 14.07.2020 (Brem.GBl. S. 712, 720) findet die Änderung erstmals auf das Sommersemester 2020 Anwendung.]

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