Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über den gemeinsamen Bereitschaftsdienst bei den Amtsgerichten Bremen und Bremen-Blumenthal vom 25. November 2002

Verordnung über den gemeinsamen Bereitschaftsdienst bei den Amtsgerichten Bremen und Bremen-Blumenthal

Veröffentlichungsdatum:12.12.2002 Inkrafttreten08.10.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.10.2015 bis 04.01.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.09.2015 (Brem.GBl. S. 457)
Fundstelle Brem.GBl. 2002, S. 579
Gliederungsnummer:300-a-4

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: AGBR/BR-BlumGBerDV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 300-a-4
juris-Abkürzung:AGBR/BR-BlumGBerDV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:300-a-4
Verordnung über den gemeinsamen Bereitschaftsdienst bei
den Amtsgerichten Bremen und Bremen-Blumenthal
Vom 25. November 2002
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.10.2015 bis 04.01.2019

V aufgeh. durch § 7 Absatz 2 Nummer 3 der Verordnung vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. 2019 S. 1)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.09.2015 (Brem.GBl. S. 457)

Aufgrund des § 22c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2914) geändert worden ist, in Verbindung mit der Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 22c Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 22. Oktober 2002 (Brem.GBl. S. 543) wird verordnet:

§ 1
Gemeinsamer Bereitschaftsdienstplan

Für die Amtsgerichte Bremen und Bremen-Blumenthal wird ein gemeinsamer Bereitschaftsdienstplan aufgestellt. Zu dem Bereitschaftsdienst sind neben den Richtern dieser Amtsgerichte auch die Richter des Landgerichts heranzuziehen.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

Bremen, den 25. November 2002

Der Senator für
Justiz und Verfassung


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.