Verordnung über die zuständige Stelle nach § 9 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln vom 26. September 1978
Verordnung über die zuständige Stelle nach § 9 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Informationen
Fundstelle
Brem.GBl. 1978, 234
Gliederungsnummer:
2121-i-2
Abkürzung:
AMSachKV§9V BR
Inkrafttreten
14.11.1978
Themen
Gesundheit
Dokumententyp
Gesetze und Rechtsverordnungen
Veröffentlicht am
13.11.1978
Ressort
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz