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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach dem Abfallverbringungsgesetz

Veröffentlichungsdatum:21.07.2000 Inkrafttreten22.07.2000
Fundstelle Brem.GBl. 2000, S. 299
Gliederungsnummer:2129-e-3
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach dem Abfallverbringungsgesetz vom 11. Juli 2000 (Brem.GBl. 2000, S. 299)"

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juris-Abkürzung: AbfVbrEinrStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2129-e-3
juris-Abkürzung:AbfVbrEinrStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:11.07.2000
Gültig ab:22.07.2000
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2000, 299
Gliederungs-Nr:2129-e-3
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer
gemeinsamen Einrichtung nach dem Abfallverbringungsgesetz
Vom 11. Juli 2000
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem in Augsburg am 27. Oktober 1999 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

Bremen, den 11. Juli 2000

Der Senat

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