Gesetz zu dem Abkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 16. Juli 1979
Gesetz zu dem Abkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein