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Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet Alter Hafen, Museumshafen und Weser von Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:03.07.2009 Inkrafttreten04.07.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.07.2009 bis 22.11.2009Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 232

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juris-Abkürzung: AltHfBRHLSchlV BR 2009
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AltHfBRHLSchlV BR 2009
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet
Alter Hafen, Museumshafen und Weser von Bremerhaven
Vom 29. Juni 2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.07.2009 bis 22.11.2009

Aufgrund des § 9a des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221) in der Fassung der Änderung vom 23. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 207) verordnet der Magistrat:

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§ 1
Verkaufsgrenzen

Im Bereich Alter Hafen, Museumshafen und Weser dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf der gesamten imMediterraneo vorgehaltenen Warenangebote in der Zeit bis zum 22. November 2009 an 20 Sonn- und Feiertagen, ausgenommen der 3. Oktober 2009, Volkstrauertag und Totensonntag, von 12 bis 20 Uhr geöffnet sein.

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§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 29. Juni 2009

M a g i s t r a t
der Stadt Bremerhaven

gez. Schulz
Oberbürgermeister

 

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