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Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser

Veröffentlichungsdatum:26.03.2010 Inkrafttreten27.03.2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27.03.2010 bis 31.12.2010Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 247

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juris-Abkürzung: AltHfBRHLSchlV BR 2010
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AltHfBRHLSchlV BR 2010
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet
zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser
Vom 24. Februar 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27.03.2010 bis 31.12.2010

durch Zeitablauf erledigt

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Aufgrund des § 9a des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221) in der Fassung der Änderung vom 23. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 207) verordnet der Magistrat:

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§ 1

Im Bereich zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf der gesamten im Mediterraneo vorgehaltenen Warenangebote in der Zeit vom 11. April 2010 bis 12. September 2010 an 20 Sonn- und Feiertagen, ausgenommen Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, von 12 bis 20 Uhr geöffnet sein.

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§ 2

Die Grenzen für das Gebiet nach § 1 sind in der Verordnung über die Festlegung der Ausflugsorte im Land Bremen geregelt.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 24. Februar 2010

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

gez. Schulz
Oberbürgermeister

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