Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 25.04.2012 bis 31.12.2012
§ 1
Im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln, Büchern und Schreibwaren, Bekleidung, Lederwaren und Schmuck, Kleingeräten der Informations- und Kommunikationstechnik, Sportausrüstung und Spielwaren, Drogerieartikeln, Sehhilfen, Kunstgegenständen und Bildern, Briefmarken, Münzen, Deko- und Geschenkartikeln sowie von Waren, die für die touristische Destination „Havenwelten Bremerhaven“ kennzeichnend sind, in der Zeit vom 20. Mai 2012 bis 30. September 2012 und am 28. Oktober 2012 an 20 Sonn- und Feiertagen, ausgenommen Pfingstsonntag und Pfingstmontag von 12 bis 19 Uhr geöffnet sein. Die Anzahl von 20 Sonn- und Feiertagen darf nicht überschritten werden.
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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 14. März 2012
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
gez. Grantz
Oberbürgermeister
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