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Verwaltungsvorschrift über den Rechtsschutz für Bedienstete der Freien Hansestadt Bremen (VV Rechtsschutz)

Vom 20. Mai 2008

Kurzbeschreibung

Mit dem Rechtsschutz für Bedienstete der Freien Hansestadt Bremen soll gewährleistet werden, dass sich Bedienstete in straf- oder zivilgerichtlichen Verfahren, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit stehen, schützen können, in dem ihnen bei Bedarf die zur erforderlichen Rechtsverteidigung oder -verfolgung notwendigen finanziellen Mittel im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt werden.

Fundstelle
Brem.ABl. 2008, 300
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