Mit dem Rechtsschutz für Bedienstete der Freien Hansestadt Bremen soll gewährleistet werden, dass sich Bedienstete in straf- oder zivilgerichtlichen Verfahren, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit stehen, schützen können, in dem ihnen bei Bedarf die zur erforderlichen Rechtsverteidigung oder -verfolgung notwendigen finanziellen Mittel im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt werden.