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Allgemeinverfügung über Annahmestellen und Entsorgungsanlagen für Abfall der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven

Vom 10. Juli 2009

Veröffentlichungsdatum:20.07.2009 Inkrafttreten21.07.2009
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 655
Zitiervorschlag: "Allgemeinverfügung über Annahmestellen und Entsorgungsanlagen für Abfall der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven vom 10. Juli 2009 (Brem.ABl. 2009, S. 655)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:10.07.2009
Fassung vom:10.07.2009
Gültig ab:21.07.2009
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 655
Allgemeinverfügung über Annahmestellen und Entsorgungsanlagen für Abfall der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven

Allgemeinverfügung über Annahmestellen und Entsorgungsanlagen für Abfall der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven

Vom 10. Juli 2009

Aufgrund des § 23 des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bremerhaven vom 9. Dezember 1993 (Brem.GBl. S. 377), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 9. März 2006 (Brem.GBl. S. 127), ergeht hiermit folgende Allgemeinverfügung:

1.
Die Abfallentsorgungsanlage für die Stadt Bremerhaven „Deponie Neuenwalde, Am Rüthersforst, 27607 Langen-Neuenwalde“ (Anlage 2 Nr. 5. zu § 7 Abs. 2 des o. g. Ortsgesetzes) wird mit Ablauf des 15.07.2009 aufgehoben.
2.
Als Ersatz wird ab 16.07.2009 die Abfallentsorgungsanlage „Deponie Grauer Wall, Wurster Straße 222“ für die Abfallart „Bodenaushub aus privaten Haushaltungen“ zugelassen.
3.
Ab sofort wird für die Abfallart „Garten- und Parkabfälle aus privaten Haushaltungen“ die „ Grünschnittsammelstelle Weißenstein, Weißenstein 2“ als Annahmestelle zugelassen.
4.
Hinsichtlich der Nummern 1 und 2 dieser Verfügung wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

Begründung:

Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei den Entsorgungsbetrieben Bremerhaven, Hansastraße 17, Zimmer 2.02, 27568 Bremerhaven während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden (§ 41 Abs. 3 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2003 (Brem.GBl. S. 219), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2008 (Brem.GBl. S. 387)).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei den Entsorgungsbetrieben Bremerhaven, Hansastraße 17, 27568 Bremerhaven schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 und Absatz 4 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes öffentlich bekannt gemacht und gilt am 21. Juli 2009 als bekannt gegeben.

Bremerhaven, den 10. Juli 2009

Entsorgungsbetriebe Bremerhaven
Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven
Im Auftrag

gez. Visser
stellvertretender Betriebsleiter


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