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Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien - Gefahrgut - RSEB)

Veröffentlichungsdatum:07.08.2015 Inkrafttreten08.08.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 839
Zitiervorschlag: "Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien - Gefahrgut - RSEB) (Brem.ABl. 2015, S. 839)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:05.08.2015
Fassung vom:05.08.2015
Gültig ab:08.08.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 839
Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien - Gefahrgut - RSEB)

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien - Gefahrgut - RSEB)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen - RSEB - vom 1. Juni 2015 im Verkehrsblatt Heft 12 2015 S. 402 bekannt gegeben.

Diese Richtlinien berücksichtigen die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2015 (BGBl. I S. 366) sowie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom 25. Februar 2011 (BGBl. I S. 341), die durch Verordnung vom 26. Februar 2015 (BGBl. I S. 265) geändert worden ist.

Die neuen Richtlinien werden hiermit verbindlich eingeführt. Gleichzeitig hebe ich die GGVSEB-Durchführungsrichtlinien - RSEB - vom 8. Mai 2013 (VkBl. 2013 S. 558) auf.

Bremen, den 5. August 2015

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen


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