Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) -RSE-

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) -RSE-

Veröffentlichungsdatum:03.05.2005 Inkrafttreten04.05.2005
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.05.2005 bis 24.04.2007Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2005, S. 246

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:15.04.2005
Fassung vom:15.04.2005
Gültig ab:04.05.2005
Gültig bis:24.04.2007  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2005, 246
Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) -RSE-

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
(GGVSE-Durchführungsrichtlinien) –RSE–

Das Bundesministerium für Verkehr hat die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) –RSE– vom 3. Januar 2005 im Verkehrsblatt Heft 2005 S. 138 bekannt gegeben.

Diese Richtlinien berücksichtigen die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar 2005 (BGBI. I S. 36).

Die neuen Richtlinien (ohne Anlage 7) werden hiermit verbindlich eingeführt.

Gleichzeitig hebe ich die GGVSE-Durchführungsrichtlinien –RSE– vom 20. Juni 2003 (VkBl. 2003 S. 418, 778) auf.

Bremen, den 15. April 2005

Der Senator für
Wirtschaft und Häfen


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.