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Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) - RSE -

Veröffentlichungsdatum:24.04.2007 Inkrafttreten25.04.2007
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 25.04.2007 bis 24.08.2008Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2007, S. 492

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:29.03.2007
Fassung vom:29.03.2007
Gültig ab:25.04.2007
Gültig bis:24.08.2008  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2007, 492
Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) - RSE -

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgut-
verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
(GGVSE-Durchführungsrichtlinien) – RSE –

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) – RSE – vom 29. Januar 2007 im Verkehrsblatt 2007 S. 106 bekannt gegeben.

Diese Richtlinien berücksichtigen die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 2006 (BGBI. I S. 2683).

Die neuen Richtlinien werden hiermit verbindlich eingeführt.

Gleichzeitig hebe ich die GGVSE-Durchführungsrichtlinien – RSE – vom 20. Januar 2005 (VkBl. 2005 S. 138, 498) auf.

Bremen, den 29. März 2007

Der Senator für
Wirtschaft und Häfen


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