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Dienstliche Weisung des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa zur Verfahrensfreiheit von Aufdachdämmungen nach Ziffer 11.7 des Anhanges zu § 65 BremLBO

Vom 27. Februar 2008

Kurzbeschreibung

Klarstellung, dass die nachträgliche Aufdachdämmung eines bestehenden Wohngebäudes ein verfahrensfreies Vorhaben gem. Ziffer 11.7 des Anhanges zu § 65 BremLBO darstellt.

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