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Dienstanweisung Nr. 410 Prüfung und Entscheidung der Gemeinde gem. § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 4

Dienstanweisung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 2. November 2012

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