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Allgemeinverfügung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst "Frauen-Nachttaxi" im Stadtgebiet Bremen

Veröffentlichungsdatum:12.02.2015 Inkrafttreten13.02.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.02.2015 bis 20.06.2018Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 88
Bezug (Rechtsnorm)§ 6, PBefG § 51

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:29.01.2015
Fassung vom:29.01.2015
Gültig ab:13.02.2015
Gültig bis:20.06.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 6 , § 51 PBefG
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 88
Allgemeinverfügung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst "Frauen-Nachttaxi" im Stadtgebiet Bremen

Allgemeinverfügung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr
nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Änderung der Beförderungsentgelte für den Sonderfahrdienst
„Frauen-Nachttaxi“ im Stadtgebiet Bremen

Aufgrund des § 51 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr der Stadtgemeinde Bremen vom 18. November 2005 (Brem.GBl. S. 581) in der aktuell gültigen Fassung erlässt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr folgende

Allgemeinverfügung:

Die Fahrpreise für das Frauen-Nachttaxi werden mit Wirkung vom 1. März 2015 wie folgt festgesetzt:

Geltungszeit

täglich 18:00 Uhr bis 6:00 Uhr



Grundpreis

4,50 Euro (darin 1 km Fahrstrecke oder
199,5 Sekunden Wartezeit frei)



ab 1 001m (pro Km)

1,50 Euro (0,50 € je 333,33 m Fahrstrecke oder 66,66 Sekunden Wartezeit)



Wartezeit pro Stunde

27,00 Euro

Diese Allgemeinverfügung wird mit der Veröffentlichung im Bremischen Amtsblatt wirksam. Gleichzeitig wird der Bescheid des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 30. August 2011 AZ: 60/2011/Li/B176155 aufgehoben.

Gründe:

Aufgrund der Einführung des Mindestlohnes von 8,50 €/Stunde und der allgemeinen Preissteigerung seit 2011 war eine Erhöhung der Tarife in der oben aufgeführten Höhe erforderlich. Der Bescheid vom 30. August 2011 wird durch diese Allgemeinverfügung ersetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Referat 53, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, zu erheben.

Bremen, den 29. Januar 2015

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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