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Verordnung über die Aufbewahrung und Verabreichung von Arzneimitteln in Alten- und Pflegeheimen vom 15. Mai 2001

juris-Abkürzung:Alt/PflegAMittV BR
Ausfertigungsdatum:15.05.2001
Gültig ab:31.05.2001
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2001, 179
Gliederungs-Nr:2120-f-7
Verordnung über die Aufbewahrung und Verabreichung
von Arzneimitteln in Alten- und Pflegeheimen
Vom 15. Mai 2001

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1, 3, 5 und 9 geändert durch Verordnung vom 10.10.2003 (Brem.GBl. S. 380)

2.

§ 10 geändert durch Artikel 1 Nr. 32 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

3.

§§ 8 und 9 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. 12.2008 (Brem.GBl. S. 22)

4.

§ 10 geändert durch Artikel 1 Abs. 34 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

5.

§ 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

6.

§ 10 geändert durch Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes vom 01.12.2015 (Brem.GBl. S. 522)

7.

§ 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

8.

§ 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

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