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Verordnung über die nach dem Gesetz über das Apothekenwesen und der Apothekenbetriebsordnung zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:28.06.1982 Inkrafttreten29.06.1982
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.06.1982 bis 11.05.2007Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1982, S. 167
Gliederungsnummer:2121-b-5

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juris-Abkürzung: ApoW/ApoBOzustBehV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2121-b-5
juris-Abkürzung:ApoW/ApoBOzustBehV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2121-b-5
Verordnung über die nach dem Gesetz über
das Apothekenwesen und der Apothekenbetriebsordnung zuständige Behörde
Vom 7. Juni 1982
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.06.1982 bis 11.05.2007

V aufgeh. durch § 3 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 24. April 2007 (Brem.ABl. S. 532)

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Aufgrund des § 61 Abs. 3 des Polizeigesetzes vom 5. Juli 1960 (SaBremR 205-a-1), zuletzt geändert durch das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz vom 15. November 1976 (Brem.GBl. S. 243 - 202-a-3), verordnet der Senat:

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§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes über das Apothekenwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1993) und im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung) vom 7. August 1968 (BGBl. I S. 939), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung vom 11. August 1980 (BGBl. I S. 1267), ist der Senator für Gesundheit und Umweltschutz.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Zuständigkeit nach dem Gesetz über das Apothekenwesen vom 14. April 1964 (Amtliche Mitteilungen für die bremischen Behörden S. 145) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 7. Juni 1982
Der Senat

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