Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung zur Übertragung der Geschäfte der Verwaltung und Dienstaufsicht nach dem Arbeitsgerichtsgesetz vom 2. April 2001

Verordnung zur Übertragung der Geschäfte der Verwaltung und Dienstaufsicht nach dem Arbeitsgerichtsgesetz vom 2. April 2001

juris-Abkürzung:ArbGBDAufsV BR
Ausfertigungsdatum:02.04.2001
Gültig ab:28.04.2001
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2001, 69
Gliederungs-Nr:32-a-3
Verordnung zur Übertragung der Geschäfte der
Verwaltung und Dienstaufsicht nach dem Arbeitsgerichtsgesetz
Vom 2. April 2001

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1 und 2 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 04.11.2003 (Brem.GBl. 2004 S. 313)

2.

§§ 1 und 2 geändert durch Verordnung vom 21.12.2004 (Brem.GBl. S. 622)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.