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Verordnung zur Übertragung der Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und der ehrenamtlichen Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit

Veröffentlichungsdatum:06.02.2012 Inkrafttreten01.06.2012
Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 23
Gliederungsnummer:32-a-4
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Übertragung der Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und der ehrenamtlichen Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit vom 26. Januar 2012 (Brem.GBl. 2012, S. 23)"

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juris-Abkürzung: ArbGEhrRiBerÜV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 32-a-4
juris-Abkürzung:ArbGEhrRiBerÜV BR
Ausfertigungsdatum:26.01.2012
Gültig ab:01.06.2012
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2012, 23
Gliederungs-Nr:32-a-4
Verordnung zur Übertragung der Berufung der
ehrenamtlichen Richterinnen und der ehrenamtlichen
Richter im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit
Vom 26. Januar 2012
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 20 Absatz 1 Satz 1 auch in Verbindung mit § 37 Absatz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) geändert worden ist, sowie in Verbindung mit § 1 Nummer 12 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen aus dem Bereich der Rechtspflege vom 5. Dezember 2006 (Brem.GBl. S. 485 - 3-a-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 1. November 2011 (Brem.GBl. S. 435) geändert worden ist, wird verordnet:

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§ 1

Die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und der ehrenamtlichen Richter nach § 20 Absatz 1 Satz 1 auch in Verbindung mit § 37 Absatz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes wird auf die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2012 in Kraft.

Bremen, den 26. Januar 2012

Der Senator
für Justiz und Verfassung

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