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Bremisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz

Veröffentlichungsdatum:07.05.2010 Inkrafttreten08.05.2010
Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 315
Zitiervorschlag: "Bremisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom 27. April 2010 (Brem.GBl. 2010, S. 315)"

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juris-Abkürzung: BNatSchGAG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BNatSchGAG BR
Ausfertigungsdatum:27.04.2010
Gültig ab:08.05.2010
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2010, 315
Gliederungs-Nr:-
Bremisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
Vom 27. April 2010
Zum 27.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1
Bremisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG)

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Artikel 2
Änderung des Feldordnungsgesetzes

[Änderungsanweisungen zum Feldordnungsgesetz vom 13. April 1965 (Brem.GBl. S. 71 - 45-b-1), das zuletzt durch Artikel 1 § 13 des Gesetzes vom 4. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 393) geändert worden ist.]

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Artikel 3
Änderung des Bremischen Fischereigesetzes

[Änderungsanweisung zu § 28 Absatz 2 des Bremischen Fischereigesetzes vom 17. September 1991 (Brem.GBl. S. 309 - 793-a-1), das zuletzt durch § 23 des Gesetzes vom 21. November 2000 (Brem.GBl. S. 437) geändert worden ist.]

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Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bremische Naturschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2006 (Brem.GBl. S. 211 - 790-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. November 2006 (Brem.GBl S. 467) geändert worden ist, außer Kraft.

Bremen, den 27. April 2010

Der Senat

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