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Der Magistrat verkündet die nachstehende von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 der Bremischen Verordnung über Parkgebühren vom 18. April 2006 (Brem.GBl. S. 201 - 9233 - b -1) in Verbindung mit § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 und Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378) geändert worden ist, beschlossene Gebührenordnung:
Für das Parken auf Parkflächen im Sinne des § 1 werden folgende Gebühren erhoben:
In der Zone 1 eine Gebühr von 0,60 Euro je angefangene 30 Minuten.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen im Bereich der Innenstadt mit Ausnahme der in Ziffer 2 genannten Straßen. Der Bereich der Innenstadt wird durch folgende Straßen begrenzt: Deichstraße, Lloydstraße und Columbusstraße, wobei der Tarif nicht für die Columbusstraße gilt. Der Gebührentarif gilt auch für die Straße An der Geeste, Marienstraße, Van-Ronzelen-Straße und den Max-Eyth-Platz.
In der Zone 2 eine Gebühr von 0,60 Euro je angefangene 60 Minuten sowie Tagesticket von 3,50 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in folgenden Straßen im Bereich der Innenstadt: Löningstraße, Osterstraße, Rigaer Straße, Rampenstraße, Kurze Straße, Grabenstraße, Sielstraße.
In der Zone 3 eine Gebühr von 0,60 Euro je angefangene 60 Minuten. Eine Gebühr von 0,10 Euro für die ersten 20 Minuten.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in den übrigen Stadtgebieten.