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  • Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven (Parkgebührenordnung) vom 2. Februar 2012

Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven (Parkgebührenordnung)

Parkgebührenordnung

Veröffentlichungsdatum:07.03.2012 Inkrafttreten01.04.2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2012 bis 31.03.2015Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 100

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juris-Abkürzung: BRHParkGebO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BRHParkGebO BR
Dokumenttyp: Gebührenordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen
Parkflächen in der Stadt Bremerhaven
(Parkgebührenordnung)
Vom 2. Februar 2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2012 bis 31.03.2015

G aufgeh. durch § 3 Abs. 2 der Verordnung vom 12. Februar 2015 (Brem.GBl. S. 104)

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Der Magistrat verkündet die nachstehende von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 der Bremischen Verordnung über Parkgebühren vom 18. April 2006 (Brem.GBl. S. 201 - 9233 - b -1) in Verbindung mit § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 und Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378) geändert worden ist, beschlossene Gebührenordnung:

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§ 1
Geltungsbereich

Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Bremerhaven werden Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder anderen Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind.

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§ 2
Parkgebühren in der Stadt Bremerhaven

Für das Parken auf Parkflächen im Sinne des § 1 werden folgende Gebühren erhoben:

1.

In der Zone 1 eine Gebühr von 0,60 Euro je angefangene 30 Minuten.

Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen im Bereich der Innenstadt mit Ausnahme der in Ziffer 2 genannten Straßen. Der Bereich der Innenstadt wird durch folgende Straßen begrenzt: Deichstraße, Lloydstraße und Columbusstraße, wobei der Tarif nicht für die Columbusstraße gilt. Der Gebührentarif gilt auch für die Straße An der Geeste, Marienstraße, Van-Ronzelen-Straße und den Max-Eyth-Platz.

2.

In der Zone 2 eine Gebühr von 0,60 Euro je angefangene 60 Minuten sowie Tagesticket von 3,50 Euro.

Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in folgenden Straßen im Bereich der Innenstadt: Löningstraße, Osterstraße, Rigaer Straße, Rampenstraße, Kurze Straße, Grabenstraße, Sielstraße.

3.

In der Zone 3 eine Gebühr von 0,60 Euro je angefangene 60 Minuten. Eine Gebühr von 0,10 Euro für die ersten 20 Minuten.

Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in den übrigen Stadtgebieten.


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§ 3
Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am 1. April 2012 in Kraft.

Bremerhaven, den 2. Februar 2012

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

gez. Grantz
Oberbürgermeister

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