Gesetz, betreffend die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 19. März 1921
Gesetz, betreffend die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 19. März 1921
Gesetz, betreffend die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt Vom 19. März 1921
Änderungshistorie
Änderungen
1.
§ 5 aufgehoben durch Artikel 9 des Gesetzes vom 01.03.2005 (Brem.GBl. S. 47)