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Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG) vom 23. Oktober 2007

Amtliche Abkürzung:BremBeamtVG
Ausfertigungsdatum:23.10.2007
Gültig ab:01.12.2007
Gültig bis:31.12.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2007, 480
Gliederungs-Nr:2040-a-2
Bremisches Beamtenversorgungsgesetz
(BremBeamtVG)
Vom 23. Oktober 2007*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 4 angefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.04.2008 (Brem.GBl. S. 75)

2.

§ 3 angefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.05.2008 (Brem.GBl. S. 131)

3.

§§ 3 und 4 geändert, § 5 angefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.12.2009 (Brem.GBl. 2010 S. 17)

4.

§§ 6 bis 10 angefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.12.2010 (Brem.GBl. S. 624)

5.

§§ 11 bis 13 angefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.12.2011 (Brem.GBl. S. 484)

6.

§ 14 angefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01.10.2013 (Brem.GBl. S. 546)

7.

§§ 12 und 13 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 04.11.2014 (Brem.GBl. S. 458)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vom 23. Oktober 2007 (Brem.GBl. S. 480)
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