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Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Blumenthal der Stadtwerke Bremen AG vom 11. November 1986

juris-Abkürzung:BlumenthWasSchGebFV BR
Ausfertigungsdatum:11.11.1986
Gültig ab:01.01.1987
Gültig bis:12.02.2014  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1986, 273
Gliederungs-Nr:2180-f-4
Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
für das Wasserwerk Blumenthal der Stadtwerke Bremen AG
Vom 11. November 1986

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 4 geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 02.11.1993 (Brem.GBl. 1993, S. 351)

2.

§ 9 geändert durch Artikel I § 35 des Gesetzes vom 12.04.2001 (Brem.GBl. 2001, S. 273)

3.

§ 2 geändert durch Anlage 3 Nr. 2.3 der Geschäftsverteilung des Senats vom 22.06.2004 (Brem.GBl. S. 313)

4.

§ 2 geändert durch Anlage 1 Nr. 2.1 der Geschäftsverteilung des Senats vom 31.03.2009 (Brem.GBl. S. 129)

5.

§ 2 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

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