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Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Börsengesetz vom 31. Januar 1995

juris-Abkürzung:BörsGZustÜtrV BR
Ausfertigungsdatum:31.01.1995
Gültig ab:10.03.1995
Gültig bis:26.08.2002  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1995, 125
Gliederungs-Nr:411-c-1
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Börsengesetz
Vom 31. Januar 1995

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27. Juni 2000 (Bek. Brem.GBl. 2000 S. 237)

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