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Gesetz zu dem Dataport-Staatsvertrag

Veröffentlichungsdatum:27.12.2005 Inkrafttreten28.12.2005
Fundstelle Brem.GBl. 2005, S. 615
Gliederungsnummer:206-i-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Dataport-Staatsvertrag vom 20. Dezember 2005 (Brem.GBl. 2005, S. 615)"

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juris-Abkürzung: DataportStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 206-i-1
juris-Abkürzung:DataportStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:20.12.2005
Gültig ab:28.12.2005
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2005, 615
Gliederungs-Nr:206-i-1
Gesetz zu dem Dataport-Staatsvertrag
Vom 20. Dezember 2005
Zum 27.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem Beitritt der Freien Hansestadt Bremen zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von "Dataport" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 27. August 2003, geändert durch den in Aachen am 20. Oktober 2005 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag, wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Der Staatsvertrag tritt mit Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, frühestens am 1. Januar 2006, in Kraft. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben. *)

Bremen, den 20. Dezember 2005

Der Senat

Fußnoten

*)

[Gemäß Bekanntmachung vom 25. August 2020 (Brem.GBl. S. 880) ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 mit Wirkung vom 24. Juli 2020 in Kraft getreten.]

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