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Verordnung über die Erprobung des "Begleiteten Fahrens ab 17" (BF17-Erprobungsverordnung)

BF17-Erprobungsverordnung

Veröffentlichungsdatum:15.02.2006 Inkrafttreten01.03.2006
Fundstelle Brem.GBl. 2006, S. 55
Gliederungsnummer:9231-d-1
Zitiervorschlag: "Verordnung über die Erprobung des "Begleiteten Fahrens ab 17" (BF17-Erprobungsverordnung) vom 6. Februar 2006 (Brem.GBl. 2006, S. 55)"

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juris-Abkürzung: EBeglFahr17V BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 9231-d-1
juris-Abkürzung:EBeglFahr17V BR
Ausfertigungsdatum:06.02.2006
Gültig ab:01.03.2006
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2006, 55
Gliederungs-Nr:9231-d-1
Verordnung über die Erprobung des "Begleiteten Fahrens ab 17"
(BF17-Erprobungsverordnung)
Vom 6. Februar 2006
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Auf Grund des § 6e Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 14. August 2005 (BGBl. I S. 2412) eingefügt worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1
Erprobung des "Begleiteten Fahrens ab 17"

Von der Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE nach Maßgabe der nach § 6e Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu erteilen, kann Gebrauch gemacht werden.

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§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2006 in Kraft.

Bremen, den 6. Februar 2006

Der Senat

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