Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz zuständige Behörde vom 29. Juli 2014

Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:08.08.2014 Inkrafttreten09.08.2014
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 389
Gliederungsnummer:45-c-132
Zitiervorschlag: "Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz zuständige Behörde vom 29. Juli 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 389)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: EVPG/EnVKGOwiZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 45-c-132
juris-Abkürzung:EVPG/EnVKGOwiZustV BR
Ausfertigungsdatum:29.07.2014
Gültig ab:09.08.2014
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2014, 389
Gliederungs-Nr:45-c-132
Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach dem
Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und dem
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz zuständige Behörde
Vom 29. Juli 2014
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1

Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 13 des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes und § 15 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Marktüberwachung von energiebetriebenen Produkten zuständige Behörde vom 28. Juli 2009 (Brem.GBl. S. 289 - 45-c-132) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 29. Juli 2014

Der Senat

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.