Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über Pauschsätze nach dem Bremischen Gesetz für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden vom 17. November 1995

Verordnung über Pauschsätze nach dem Bremischen Gesetz für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden vom 17. November 1995

juris-Abkürzung:EigBetrPauschSV BR
Ausfertigungsdatum:17.11.1995
Gültig ab:07.09.1995
Gültig bis:31.12.2010  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1995, 466
Gliederungs-Nr:63-d-3
Verordnung über Pauschsätze nach dem
Bremischen Gesetz für Eigenbetriebe des Landes
und der Stadtgemeinden
Vom 17. November 1995

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15.10.2001 (Brem.GBl. S. 364)

2.

§ 6 geändert durch Artikel 1 Nr. 128 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.