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Dem am 18. März 2014 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Abkommen tritt nach seinem Artikel 5 Absatz 1 am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Bremen, den 22. Juli 2014
Der Senat