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Entwässerungsortsgesetz (EOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2002

Amtliche Abkürzung:EOG
Ausfertigungsdatum:03.07.2002
Gültig ab:01.06.2002
Gültig bis:29.02.2012  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2002, 289
Gliederungs-Nr:2130-f-1
Entwässerungsortsgesetz
(EOG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2002

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.GBl. 2002 S. 509)

1.

§ 16 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 22.06.2004 (Bek. Brem.GBl. 2004 S. 313)

2.

§§ 4, 6, 8d, 9, 12, 12b, 12c, 12d, 14, 17, Anhang geändert, § 18a eingefügt durch Ortsgesetz vom 16.05.2006 (Brem.GBl. S. 266)

3.

§ 18 geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 24.03.2009 (Brem.GBl. S. 94)

4.

§ 16 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 10.07.2007, 04.09.2007 und 22.07.2008 (Bek. Brem.GBl. 2009 S. 129)

5.

§§ 2, 12b, 12c, 13 und Anhang geändert durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 14.01.2010 (Brem.GBl. S. 661)

6.

mehrfach geändert, § 6a und Anlage 1 eingefügt, § 16 neu gefasst durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 31.01.2012 (Brem.GBl. S. 18)

7.

§ 16 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Bek. Brem.GBl. 2012 S. 24)

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