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Verordnung zur Errichtung des Finanzamts für Außenprüfung Bremen und zur Auflösung des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Bremen

Veröffentlichungsdatum:18.06.2010 Inkrafttreten01.09.2010
Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 373
Gliederungsnummer:60-l-2
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Errichtung des Finanzamts für Außenprüfung Bremen und zur Auflösung des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Bremen vom 3. Juni 2010 (Brem.GBl. 2010, S. 373)"

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juris-Abkürzung: FAAußenErGroßbAuflV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-l-2
juris-Abkürzung:FAAußenErGroßbAuflV BR
Ausfertigungsdatum:03.06.2010
Gültig ab:01.09.2010
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2010, 373
Gliederungs-Nr:60-l-2
Verordnung zur Errichtung des Finanzamts für Außenprüfung Bremen
und zur Auflösung des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Bremen
Vom 3. Juni 2010*
Zum 23.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung zur Errichtung des Finanzamts für Außenprüfung Bremen und zur Auflösung des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Bremen und zur Änderung der Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung vom 3. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 373)
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§ 1

Das Finanzamt für Außenprüfung Bremen wird errichtet.

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§ 2

(1) Das Finanzamt für Großbetriebsprüfung Bremen wird aufgelöst.

(2) Die Aufgaben des Finanzamts für Großbetriebsprüfung gehen auf das Finanzamt für Außenprüfung über.

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§ 3

Die am 1. September 2010 bereits begonnenen Außenprüfungen der Finanzämter Bremen-Mitte, Bremen-Ost, Bremen-West, Bremen-Nord und Bremerhaven, soweit nicht die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen betroffen sind, werden vom Finanzamt für Außenprüfung fortgeführt.

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