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Verordnung zur Errichtung des Finanzamts Bremen und zur Auflösung der Finanzämter Bremen-Ost und Bremen-West

Veröffentlichungsdatum:30.01.2013 Inkrafttreten01.02.2013
Fundstelle Brem.GBl. 2013, S. 6
Gliederungsnummer:60-l-3
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Errichtung des Finanzamts Bremen und zur Auflösung der Finanzämter Bremen-Ost und Bremen-West vom 9. Januar 2013 (Brem.GBl. 2013, S. 6)"

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juris-Abkürzung: FABRErW/OAuflV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-l-3
juris-Abkürzung:FABRErW/OAuflV BR
Ausfertigungsdatum:09.01.2013
Gültig ab:01.02.2013
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2013, 6
Gliederungs-Nr:60-l-3
Verordnung zur Errichtung des Finanzamts Bremen und zur Auflösung
der Finanzämter Bremen-Ost und Bremen-West
Vom 9. Januar 2013*
Zum 19.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung zur Errichtung des Finanzamts Bremen und zur Auflösung der Finanzämter Bremen-Ost und Bremen-West und zur Änderung der Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung vom 9. Januar 2013 (Brem.GBl. S. 6)
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§ 1

Das Finanzamt Bremen wird errichtet.

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§ 2

(1) Die Finanzämter Bremen-Ost und Bremen-West werden aufgelöst.

(2) Die Aufgaben der Finanzämter Bremen-Ost und Bremen-West gehen zum 1. Februar 2013 auf das Finanzamt Bremen über.

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§ 3

(1) Das Finanzamt Bremen tritt mit dem Übergang nach § 2 Absatz 2 in alle Rechte und Pflichten der Freien Hansestadt Bremen ein, die am 31. Januar 2013 den Finanzämtern Bremen-Ost und Bremen-West zugewiesen sind (Gesamtrechtsnachfolge).

(2) Die am 31. Januar 2013 bei den Finanzämtern Bremen-Ost und Bremen-West anhängigen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsmittel- und Verwaltungsverfahren werden vom Finanzamt Bremen fortgeführt.

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