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Verordnung zur Auflösung des Finanzamts Bremen-Mitte

Veröffentlichungsdatum:04.02.2014 Inkrafttreten01.03.2014
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 123
Gliederungsnummer:60-l-4
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Auflösung des Finanzamts Bremen-Mitte vom 4. Februar 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 123)"

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juris-Abkürzung: FABRMAuflV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-l-4
juris-Abkürzung:FABRMAuflV BR
Ausfertigungsdatum:04.02.2014
Gültig ab:01.03.2014
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2014, 123
Gliederungs-Nr:60-l-4
Verordnung zur Auflösung des Finanzamts Bremen-Mitte
Vom 4. Februar 2014*
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung zur Auflösung des Finanzamts Bremen-Mitte und zur Änderung der Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung vom 4. Februar 2014 (Brem.GBl. S. 123)
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§ 1

(1) Das Finanzamt Bremen-Mitte wird aufgelöst.

(2) Die Aufgaben des Finanzamts Bremen-Mitte gehen zum 1. März 2014 auf das Finanzamt Bremen-Nord über.

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§ 2

(1) Das Finanzamt Bremen-Nord tritt mit dem Übergang nach § 1 Absatz 2 in alle Rechte und Pflichten der Freien Hansestadt Bremen ein, die am 28. Februar 2014 dem Finanzamt Bremen-Mitte zugewiesen sind (Gesamtrechtsnachfolge).

(2) Die am 28. Februar 2014 bei dem Finanzamt Bremen-Mitte anhängigen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsmittel- und Verwaltungsverfahren werden vom Finanzamt Bremen-Nord fortgeführt.

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