Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
(1) Das Finanzamt Bremen-Mitte wird aufgelöst.
(2) Die Aufgaben des Finanzamts Bremen-Mitte gehen zum 1. März 2014 auf das Finanzamt Bremen-Nord über.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
(1) Das Finanzamt Bremen-Nord tritt mit dem Übergang nach § 1 Absatz 2 in alle Rechte und Pflichten der Freien Hansestadt Bremen ein, die am 28. Februar 2014 dem Finanzamt Bremen-Mitte zugewiesen sind (Gesamtrechtsnachfolge).
(2) Die am 28. Februar 2014 bei dem Finanzamt Bremen-Mitte anhängigen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsmittel- und Verwaltungsverfahren werden vom Finanzamt Bremen-Nord fortgeführt.
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