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Bremisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Brem. AGFGG) vom 12. Mai 1964

Amtliche Abkürzung:Brem. AGFGG
Ausfertigungsdatum:12.05.1964
Gültig ab:21.06.1964
Gültig bis:31.08.2009  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1964, 50
Gliederungs-Nr:315-a-1
Bremisches Ausführungsgesetz
zum Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(Brem. AGFGG)
Vom 12. Mai 1964

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 7 bis 19 und 21 aufgehoben durch § 60 Nr. 25 des Gesetzes vom 28.08.1969 (BGBl. I. S. 1513)

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