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Gesetz zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006

Veröffentlichungsdatum:03.09.2002 Inkrafttreten01.01.2002
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2002 bis 31.12.2007Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2002, S. 381
Gliederungsnummer:2191-c-5

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juris-Abkürzung: FIFAOddsetStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2191-c-5
juris-Abkürzung:FIFAOddsetStVtrG BR
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2191-c-5
Gesetz zum Staatsvertrag über die Bereitstellung
von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke
im Zusammenhang mit der Veranstaltung
der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006
Vom 27. August 2002
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2002 bis 31.12.2007

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2007 außer Kraft.

Bremen, den 27. August 2002

Der Senat

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