Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2007
Artikel 1
Dem am 23. Juni 2005 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 vom 13. Juni 2002 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelansicht SeitenanfangArtikel 2
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.
(2) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2007 außer Kraft.
Bremen, den 15. November 2005
Der Senat
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