Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 vom 13. Juni 2002 v

Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 vom 13. Juni 2002

Veröffentlichungsdatum:24.11.2005 Inkrafttreten01.01.2005
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2007Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2005, S. 571
Gliederungsnummer:2191-c-7

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: FIFAOddsetStVtrÄndG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2191-c-7
juris-Abkürzung:FIFAOddsetStVtrÄndG BR
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2191-c-7
Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages
über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten
für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der
FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006
vom 13. Juni 2002
Vom 15. November 2005
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2007

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Einzelansicht Seitenanfang

Artikel 1

Dem am 23. Juni 2005 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 vom 13. Juni 2002 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelansicht Seitenanfang

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.

(2) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2007 außer Kraft.

Bremen, den 15. November 2005

Der Senat

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.