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Gesetz zum Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen

Veröffentlichungsdatum:10.08.1978 Inkrafttreten10.08.1978
Fundstelle Brem.GBl. 1978, S. 186
Gliederungsnummer:223-g-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom 24. Juli 1978 (Brem.GBl. 1978, S. 186)"

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juris-Abkürzung: FernUSGStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 223-g-1
juris-Abkürzung:FernUSGStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:24.07.1978
Gültig ab:10.08.1978
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1978, 186
Gliederungs-Nr:223-g-1
Gesetz zum Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen
Vom 24. Juli 1978
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

(1) Dem am 16. Februar 1978 von dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland und dem Land Schleswig-Holstein unterzeichneten Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 16 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzumachen.

Bremen, den 24. Juli 1978

Der Senat

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