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Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978

Veröffentlichungsdatum:07.06.1993 Inkrafttreten08.06.1993
Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 153
Gliederungsnummer:223-g-2
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 vom 18. Mai 1993 (Brem.GBl. 1993, S. 153)"

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juris-Abkürzung: FernUSGStVtrGÄndG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 223-g-2
juris-Abkürzung:FernUSGStVtrGÄndG BR
Ausfertigungsdatum:18.05.1993
Gültig ab:08.06.1993
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1993, 153
Gliederungs-Nr:223-g-2
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung
des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen
Vom 16. Februar 1978
Vom 18. Mai 1993
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem in Hessen am 4. Dezember 1991 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages vom 16. Februar 1978 über das Fernunterrichtswesen (Brem.GBl. S. 186 - 223-g-1) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel III für die Freie Hansestadt Bremen in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben.

Bremen, den 18. Mai 1993

Der Senat

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