Verordnung über die Zuerkennung eines mit dem Abschluß einer öffentlichen Realschule vergleichbaren Bildungsstandes für Inhaber des Zeugnisses über eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung vom 13. März 1992
Verordnung über die Zuerkennung eines mit dem Abschluß einer öffentlichen Realschule vergleichbaren Bildungsstandes für Inhaber des Zeugnisses über eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung vom 13. März 1992
Verordnung über die Zuerkennung eines mit dem Abschluß einer öffentlichen Realschule vergleichbaren Bildungsstandes für Inhaber des Zeugnisses über eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung Vom 13. März 1992
Änderungshistorie
Änderungen
1.
§ 5 geändert durch Artikel 1 Nr. 112 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)
2.
§ 5 geändert durch Artikel 1 Abs. 90 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)