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Verordnung über das In-Kraft-Setzen der Vorschrift des § 6 des Grundbuchbereinigungsgesetzes

Veröffentlichungsdatum:13.11.2001 Inkrafttreten14.11.2001
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.11.2001 bis 07.12.2006Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.10.2015 (Brem.GBl. S. 480)
Fundstelle Brem.GBl. 2001, S. 363
Gliederungsnummer:315-c-4

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juris-Abkürzung: GBBerG§7V BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 315-c-4
juris-Abkürzung:GBBerG§7V BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:315-c-4
Verordnung über das In-Kraft-Setzen der
Vorschrift des § 6 des Grundbuchbereinigungsgesetzes
Vom 23. Oktober 2001
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.11.2001 bis 07.12.2006
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.10.2015 (Brem.GBl. S. 480)

Aufgrund des § 6 Abs. 3 Satz 2 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. November 2000 (BGBl. S. I 1481) geändert worden ist, verordnet der Senat:

§ 1

Die Vorschrift des § 6 des Grundbuchbereinigungsgesetzes wird für das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen in Kraft gesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 23. Oktober 2001

Der Senat


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