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(1) Dem am 8., 12. und 19. November 2004 in Bremen, Kiel und Hamburg unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft vom 4. Mai 1972 der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung (Brem.GBl. S. 133) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(2) Der Senator für Justiz und Verfassung wird ermächtigt, die Länderübereinkunft in der nach diesem Gesetz geltenden Fassung mit dem Datum der Veröffentlichung bekannt zu machen.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt gemacht.
Bremen, den 14. Dezember 2004
Der Senat