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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL)

Veröffentlichungsdatum:23.06.2012 Inkrafttreten26.06.2012
Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 265
Gliederungsnummer:2191-b-3
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) vom 12. Juni 2012 (Brem.GBl. 2012, S. 265)"

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juris-Abkürzung: GKLStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2191-b-3
juris-Abkürzung:GKLStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:12.06.2012
Gültig ab:26.06.2012
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2012, 265
Gliederungs-Nr:2191-b-3
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL)
Vom 12. Juni 2012
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem in Berlin am 15. Dezember 2011 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

(2) *Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 20 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

(3) Das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die NKL Norddeutsche Klassenlotterie vom 18. November 2008 (Brem.GBl. S. 371- 2129-b-3) tritt mit Ablauf des 30. Juni 2012 außer Kraft.

Bremen, den 12. Juni 2012

Der Senat

Fußnoten

*

[Entsprechend der Bekanntmachung vom 4. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 354) tritt der Staatsvertrag nach seinem § 20 Absatz 1 am 01.07.2012 in Kraft.]

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