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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Ausdehnung der Gerichtsbezirke in der Sozialgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung einschließlich der Unfallversicherung für den Bergbau auf das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen

Veröffentlichungsdatum:08.11.1989 Inkrafttreten08.11.1989
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.11.1989 bis 31.12.2009Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1989, S. 382
Gliederungsnummer:33-b-4

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juris-Abkürzung: GLSGNDSGerBezStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 33-b-4
juris-Abkürzung:GLSGNDSGerBezStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:33-b-4
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien
Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Ausdehnung
der Gerichtsbezirke in der Sozialgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der
Knappschaftsversicherung einschließlich der Unfallversicherung
für den Bergbau auf das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen
Vom 24. Oktober 1989
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.11.1989 bis 31.12.2009

G aufgeh. durch § 1 des Staatsvertrages vom 8. September 2009 (Brem.GBl. S. 439)

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Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 16. März 1989 für das Land Niedersachsen und am 31. März 1989 für die Freie Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Ausdehnung der Gerichtsbezirke in der Sozialgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung einschließlich der Unfallversicherung für den Bergbau auf das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage dieses Gesetzes veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzumachen.

Bremen, den 24. Oktober 1989

Der Senat

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