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Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Veröffentlichungsdatum:20.09.2004 Inkrafttreten21.09.2004
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 21.09.2004 bis 24.02.2014Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2004, S. 454
Gliederungsnummer:45-c-39

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juris-Abkürzung: GProdSGZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 45-c-39
juris-Abkürzung:GProdSGZustV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:45-c-39
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Vom 31. August 2004
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 21.09.2004 bis 24.02.2014

V aufgeh. durch § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 11. Februar 2014 (Brem.GBl. S. 171)

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Auf Grund des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) zuletzt geändert durch Artikel 4 § 53 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), verordnet der Senat:

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§ 1

Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2) ist die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Diese Stelle ist ebenfalls sachlich zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 19 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b, sofern eine zugelassene Stelle einer vollziehbaren Anordnung nach § 11 Abs. 5 Satz 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes zuwiderhandelt.

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§ 2

Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aller anderen Ordnungswidrigkeiten nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2) ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gerätesicherheitsgesetz vom 13. August 2002 (Brem.GBl. S. 331) und die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung nach dem Produktsicherheitsgesetz vom 13. August 2002 (Brem.GBl. S. 332) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 31. August 2004

Der Senat

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