Verordnung über die Zuständigkeit für die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
nach dem Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Vom 15. Dezember 1992
Zum 28.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Aufgrund des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) geändert worden ist, verordnet der Senat:
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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 15. Dezember 1992
Der Senat
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