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Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 147 Gewerbeordnung

Veröffentlichungsdatum:15.03.1993 Inkrafttreten16.03.1993
Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 93
Gliederungsnummer:45-c-66
Zitiervorschlag: "Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 147 Gewerbeordnung vom 23. Februar 1993 (Brem.GBl. 1993, S. 93)"

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juris-Abkürzung: GewO§147OWiZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 45-c-66
juris-Abkürzung:GewO§147OWiZustV BR
Ausfertigungsdatum:23.02.1993
Gültig ab:16.03.1993
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1993, 93
Gliederungs-Nr:45-c-66
Verordnung über die Zuständigkeit für die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 147 Gewerbeordnung
Vom 23. Februar 1993
Zum 27.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. IS. 602), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Sachlich zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 147 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 1987 (BGBl. I S. 425), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. August 1992 (BGBl. I S. 1564) geändert worden ist, sind die Gewerbeaufsichtsämter. Die Zuständigkeit nach Satz 1 obliegt bei Tagesanlagen und Tagebauen des Bergwesens in den Fällen des § 147 Abs. 2 der Gewerbeordnung, soweit es sich um Anordnungen zum Vollzug der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 (BGBl. IS. 1057) handelt, dem Bergamt für die freie Hansestadt Bremen in Hannover.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 143 und 147 der Gewerbeordnung zuständigen Behörden vom 7. Januar 1975 (Brem.GBl. S. 49 - 45-C-66), geändert durch die Verordnung vom 30. August 1982 (Brem.GBl. S. 245), außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 23. Februar 1993

Der Senat

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