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Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016

Veröffentlichungsdatum:21.12.2015 Inkrafttreten01.01.2016
Fundstelle Brem.GBl. 2015, S. 626
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016 vom 3. Dezember 2015 (Brem.GBl. 2015, S. 626)"

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juris-Abkürzung: GewStHFestBRHOG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GewStHFestBRHOG BR
Ausfertigungsdatum:03.12.2015
Gültig ab:01.01.2016
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2015, 626
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz über die Hebesätze für die Gewerbesteuer
und die Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016
Vom 3. Dezember 2015
Zum 12.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1
Steuersätze (Hebesätze)

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

Hebesatz 250 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Hebesatz 645 v. H.

2.

Gewerbesteuer

Hebesatz 460 v. H.

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§ 2
Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Bremerhaven, den 3. Dezember 2015

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

Grantz
Oberbürgermeister

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